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Zweiter Anlauf für Anerkennung der Bürgerstiftung Blankenhainer Schloss soll aus Stiftungskapital ausgegliedert werden
Selbst 14 Monate nach der Antragstellung auf Genehmigung der Stiftung hat die Bürokratie keine Entscheidung getroffen - die Stiftung ist noch immer nicht genehmigt worden. Deshalb konnte die Bürgerstiftung auch noch keinen Bauantrag für die Sanierung der Schlossgebäude stellen. Die Folgen sind der rasante Verfall der Bausubstanz des Zentralgebäudes, horrende Kostensteigerungen und eine nicht mehr zu schließende Deckungslücke im Finanzierungsplan.
Resignierend stellte der Vorsitzende des Schlossvereins, Dr. Müller, fest, dass bei raschem Eingreifen das ehemalige Hospitalgebäude zu retten gewesen wäre. Die völlig unangebrachte übertrieben-bürokratische Behandlung des Antrags der Bürgerstiftung habe dagegen nicht nur ein Kulturdenkmal und das Symbol des Klinikstandorts Blankenhain der Vernichtung anheimgegeben, sondern auch die finanzielle Basis der Bürgerstiftung zerstört. Es sei kein zwingender Grund erkennbar, die nach Kommunalrecht erforderliche Ausnahmegenehmigung für die unentgeltliche Übertragung des kommunalen Vermögens „Schlossimmobilie„ auf die Stiftung zu versagen. Die Stadt sei weder in der Lage, die Gebäude zu erhalten, noch sie zu nutzen. Wohl aber hätte dies die Stiftung gekonnt. Die Auslegung, das kommunale Vermögen dürfe nicht unter Wert abgegeben werden, habe sich insofern als völlig absurd erwiesen, als mit eben diesem Argument der Wert des Vermögens, das Zentralgebäude, vernichtet wurde. Der Beauftragte der Stadt Blankenhain, Peter Leibfried, machte unmissverständlich klar, dass sich die Stadt als Eigentümerin der Immobilie unter den gegebenen Bedingungen auf Sicherheitsmaßnahmen konzentrieren muss. Das bedeutet Gefahrenabwehr beim Zentralgebäude und Grundsicherung beim Schloss. Entsprechende Bauanträge seien gestellt worden. Nach der schonungslosen Analyse der Sachlage stand die Frage im Raum, ob und ggf. wie das Anerkennungsverfahren für die Stiftung weiter betrieben werden kann. Es wurde nüchtern festgestellt, dass die Bürgerstiftung in Anbetracht des Verhaltens der Kommunalaufsicht nur dann genehmigungsfähig ist, wenn die Immobilie Schloss aus dem Stiftungsvermögen ausgegliedert wird. Die überwältigende Mehrheit der anwesenden Stifter sprach sich dafür aus, unter diesen Konditionen, also ohne die Immobilie Schloss, eine neue Bürgerstiftung zu errichten, wenn denn die alte Stiftung nicht rechtsfähig werden kann. Wir brauchen - so wurde betont - die Bürgerstiftung in Blankenhain - als eine neutrale gemeinnützige Institution (sozusagen für alle Fälle) - für weiteres bürgerschaftliches Engagement, - für die Neuentwicklung kulturellen Lebens, - vielleicht für die Nutzung des Schlosses als Bürgerzentrum, - jedenfalls für die Aufnahme von Zustiftungen im Interesse der Bürgerschaft. Zur Zeichnung der Stiftungsurkunde, zur Betreibung des Anerkennungsverfahrens sowie zur Vornahme solcher Satzungsänderungen, die zur Anerkennung oder für die Gemeinnützigkeit erforderlich werden, wurde Hagen Herzog gewählt. |
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