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Das Mittlere Ilmtal Ausflugsziele
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Datenerhebungen durch das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) verstoßen nicht gegen das Thüringer Verfassungsschutzgesetz
Die Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz ist befugt, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen beim TLfV zu kontrollieren. Bei durchgeführten datenschutzrechtlichen Kontrollen im TLfV fanden bislang keine Einschränkungen bzw. Behinderungen durch das TLfV bezüglich der Kontrolltätigkeit durch den TLfD statt. Erbetene Auskünfte wurden gegeben und Einsichtnahme des TLfD in gespeicherte Unterlagen des Verfassungsschutzes wurde gewährleistet.
Bezüglich der in den vorangegangenen Tagen veröffentlichten Vorgänge zu Daten-erhebungen des TLfV über Herrn Bodo Ramelow sind im Ergebnis der datenschutz-rechtlichen Kontrollen keine Verstöße gegen das Thüringer Verfassungsschutzgesetz festzustellen. Auskunftsverlangen Betroffener zu vorhandenen Datenspeicherungen wurden durch das TLfV beschieden. Die gegenüber Herrn Bodo Ramelow erteilte Auskunft wird von Seiten des TLfD nicht als unrechtmäßig angesehen. Die beabsich-tigte Löschung der im Jahre 1996 angelegten Personenakte wird für datenschutz-rechtlich vertretbar gehalten. In dieser Personenakte sind nach dem Herbst 1999 keine weiteren Datenspeicherungen vorhanden. |
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