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Novellierte Schulordnung heute im Bildungsausschuss Krapp: Klarheit für die Umsetzung des Schulgesetzes
Die neuen Regelungen zu den Schulabschlüssen wurden bereits im Zusammenhang mit der Novelle des Schulgesetzes so detailliert diskutiert, dass die vorläufigen Anordnungen praktisch unverändert in die Schulordnung übernommen werden konnten. Damit können die laufenden Vorbereitungen für die zentralen Leistungsfeststellungen an den 10. Klassen der Gymnasien unverändert weitergeführt werden.
„Darüber hinaus sind aber in der Anhörungsphase der Schulordnung viele Änderungsvorschläge unterbreitet worden, die bei Erarbeitung der heute im Bildungsausschuss vorgelegten Fassung zu berücksichtigen waren“, so Dr. Krapp. Er bedankte sich insbesondere bei Lehrern, Schülern und Eltern für die engagierte Mitwirkung. Dies zeige das große Interesse der Thüringer an Bildung und Erziehung der jungen Generation. Besonders häufige Wortmeldungen betrafen die Notengebung in den ersten Jahren der Grundschule, die Bewertung von Verhalten und Mitarbeit in den Klassenstufen 5 bis 10 und die Einschätzung der Kompetenzentwicklung als Grundlage der Schullaufbahnberatung insbesondere in den Klassenstufen 3, 4 und 6. Im Ergebnis der intensiven Diskussion zur Benotung an Grundschulen legt die neue Schulordnung nun fest, dass in der Schuleingangsphase erbrachte Leistungen verbal eingeschätzt werden und die Schüler schrittweise an die Notengebung heranzuführen sind. Näheres dazu regelt die Schulkonferenz. Bei Versetzung in Klassenstufe 3 erhalten die Schüler ein Zeugnis, das auf jeden Fall für die Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde Noten enthält. „Damit bekommen bereits in der Grundschule die ´PISA-Kompetenzen‘ einen höheren Stellenwert“, so der Kultusminister zu diesem heiß umstrittenen Punkt der Schulordnung. |
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