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Arenhövel: „Unantastbarkeit der Menschenwürde steht auf dem Spiel“ Enquetekommission Menschenwürde spricht sich gegen jede Form des Klonens aus
Die Kommission hat in ihrer Sitzung ferner eine Bundesratsinitiative vorgeschlagen, mit der zukünftig verhindert werden soll, dass das Dasein eines Kindes rechtlich als Schaden bewertet wird. Dieser Fall kann im Arzthaftungsrecht eintreten, wenn eine Abtreibung fehlschlägt, und die unfreiwilligen Eltern den Arzt auf Schadensersatz verklagen. „Das ist ein unhaltbarer Zustand, der schädlich für das Rechtsbewusstsein ist“, empörte sich Arenhövel. In diesem Punkt herrschte Einstimmigkeit in der Enquetekommission. Mit dieser Frage befasst sich zurzeit auch der bei der Bundesregierung angesiedelte nationale Ethikrat.
Mit dieser Empfehlung sind heute die Beratungen zum Kapitel „Schutz des ungeborenen Lebens“ abgeschlossen worden. Der Berichtsteil zum „Umgang mit schwerer Behinderung“ ist nahezu fertig. Zum Thema „Umgang mit schwerer Krankheit“ liegen erste Formulierungsvorschläge vor, während das letzte Kapitel, „Begleitung Sterbender“ noch erarbeitet werden muss. In der kommenden Sitzung, am 18. Februar wird die Kommission zu diesem Fragenkreis Fachleute aus der Palliativmedizin und der Hospizbewegung anhören. Geladen ist überdies der Leiter des Ethikzentrums an der Universität Jena, der Theologe Prof. Dr. Nikolaus Knoepffler. |
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