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36. Stadtratssitzung in Bad Berka Aufatmen in Tiefengruben und München - Abwasserbescheide werden nicht vollzogen
Im Vorfeld gab es allerdings zwischen Stadt und Kreis Querelen um die Zuständigkeit für diese Entscheidung. Die Rechtsaufsicht hinderte den Bürgermeister an der Umsetzung eines Stadtratsbeschlusses vom 9. Dezember, nach dem die Bescheide ausgesetzt werden sollten. Nach Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sei allerdings nicht der Stadtrat, sondern nur die Ausgangs- bzw. Widerspruchsbehörde zu einem solchen Beschluss berechtigt, informierte Lutterberg am Montag den Stadtrat.
Was ihm dann im Eifer des Gefechts herausrutschte, als er Kritik wegen der fehlerhaften Satzung einstecken musste, sorgte im 80-köpfigen Auditorium für kopfschüttelndes Gelächter: Demzufolge soll die Rechtsaufsicht eingestanden haben, dass mehr als 90 Prozent der in Thüringen geltenden Satzungen als rechtlich nicht wasserdicht anzusehen seien. Fraktionsübergreifend einig waren sich die Räte, den in Sachen Abwasser bereits jahrelang vorherrschenden Schwebezustand mit einer neuen Verfahrensweise nun endgültig aufheben zu wollen. Der vom Abwasserbetrieb eingebrachte Beschlussvorschlag zur Prüfung einer reinen Gebührenfinanzierung wurde auf Antrag der PDS-Fraktion um einen weiteren Punkt ergänzt und anschließend einstimmig bestätigt. Es sollen nun alle vier Finanzierungsvarianten (nur Beiträge, nur Gebühren, Mischfinanzierung, wiederkehrende Beiträge) überprüft und mit Beispielrechnungen belegt werden. Weiterhin soll ein Verbraucherbeirat gebildet werden, in den sich neben Bürgerinitiativen auch Hausbesitzer einbringen können und der mehr Mitspracherecht erhalten soll. Diese vehemente Verfechtung von mehr Basisdemokratie sowohl von PDS- als auch SPD-Fraktion sorgte bei den vornehmlich Tiefengrubener Gästen für starken Beifall. |
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