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Sind die Unterschriften wertlos?

Blankenhains Stadträte: Das Bürgerbegehren verunsichert die Bevölkerung

(2003-02-15 | br)
Blankenhain (itn) - Die von der Interessenvereinigung Lengefeld initiierte Unterschriftensammlung zur Durchführung eines Bürgerbegehrens steht auf rechtlich wackeligen Füßen und verunsichert die Bevölkerung. Diese Ansicht vertraten gestern Vertreter der Stadtrats-Fraktionen von CDU, MBI und SPD in einem Pressegespräch. Insbesondere die Bürgerinitiative gegen überhöhte Kommunalabgaben (MBI) distanzierte sich scharf von der Handlungsweise der Lengefelder Interessenvertretung (IV), die von Dirk Meisinger geleitet wird. „Diese Bewegung ist nicht mit uns identisch. Wir sind ein rechtverbindlich eingetragener Verein und arbeiten bis heute daran, dass die Bürger nicht durch (…) überhöhte Forderungen belastet werden. Wir haben nichts mit der IV Lengefeld gemein.“ Diese will am Samstag um 14.00 Uhr ihre gesammelten Unterschriften auf dem Marktplatz übergeben und damit die Abwahl der kommunalen Organe Blankenhains erreichen. Danach sollen die Ämter von Bürgermeister, Stadtrat, Beigeordneten, Ortsbürgermeister und Ortschaftsräte durch vorgezogenen Neuwahlen und zu Lasten der Stadt neu besetzt werden.

Allein schon diese Forderungen zeugen nach Auffassung von Prof. Werner Weiß (MBI) von „einer rechtlichen Unbedarfheit, die nicht mehr zu übertreffen ist“. Nicht nur, dass der Stadtrat selbst über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens beschließen müsste, im positiven Falle wäre er auch ausschließlich zur Abwahl des Bürgermeisters und keiner weiteren Organe berechtigt. Weiterhin gelten nach Thüringer Kommunalordnung für die Durchführung eines Bürgerbegehrens enge Rahmenbedingungen, so CDU-Stadtrat Siegfried Hörcher, die ebenfalls nicht eingehalten wurden. Zuerst müsse ein Antrag auf die Durchführung einer solchen Aktion in der Stadtverwaltung gestellt werden, dem dann gegebenenfalls stattgegeben würde. Ein solcher Antrag lag in der Verwaltung bis gestern ebenso wenig vor wie eine genaue Definition des „zweifelhaften Handelns“, das die IV den städtischen Organen vorwirft oder ein konkreter Vorschlag der Kostendeckung einer Neuwahl in der verschuldeten Einheitsgemeinde.

Links zum Thema:
» Blankenhain (Kommune)
» Blankenhain (privat)

Den im Volksmund grasierenden Vorwurf der Untätigkeit wollte sich gestern keiner der Stadträte annehmen - im Gegenteil. Seit die neue Satzung Ende des Jahres fertig gestellt und zur Prüfung an die Rechtsaufsicht gegeben wurde, habe man fast jeden Tag zusammen gesessen und gehofft, schon nach ihr bescheiden zu können, so Prof. Weiß. Stattdessen wies die Rechtsaufsicht dem Beauftragten Peter Leibfried das genaue Gegenteil an und drohte bei Zuwiderhandlung sogar mit privatrechtlicher Haftung. „Bis heute steht die Prüfung und Genehmigung der neuen Satzung aus. Die vorläufige Aussetzung der nach der alten Satzung erstellten Bescheide ist gestern vom bisher 28. Februar auf unbestimmte Zeit verlängert worden“, berichtete Dr. Volkmar Ebert (SPD). Warum die Prüfung so viel Zeit in Anspruch nimmt, ist den Räten völlig unverständlich, zumal sie der gültigen Mustersatzung des Landes Thüringen entspricht.

Ziel des Stadtrates sei es auch immer gewesen, Unsicherheit und Panik in der Bevölkerung zu vermeiden und Änderungen mit rechtskonformen Mitteln zu erreichen, so Prof. Weiß weiter. Das sehen die Stadträte nun durch das unangemessene Vorpreschen der Lengefelder gefährdet, obgleich sie auch einräumen, dass die Thematik kompliziert und vielschichtig ist. Um die bisherige und zukünftige Entscheidungsfindung für den Bürger transparent und nachvollziehbar zu machen, findet am morgigen Freitag von 17 - 22 Uhr um ein Seminar zu dieser Thematik im Rathaussaal statt.


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