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Segeln unter alter Flagge Interessenvertretung bleibt unbeirrt bei ihrem Bürgerbegehren
"Wer verunsichert hier eigentlich die Bevölkerung?", kontert er in einem entsprechenden Vorwurf von Vertretern mehrerer Fraktionen. Das Bürgerbegehren sei bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Thüringer Kommunalordnung (TKO) initiiert worden, so Meisinger. Entsprechend der Übergangsbestimmung sei die Besetzung von Dienstposten hauptamtlicher Bürgermeister nach den Regeln zu Ende zu führen, die galten, als das Prozedere in Gang kam. "Es geht darum, Eingriffe in bestehende Rechtspositionen zu vermeiden."
Nach Meisingers Verständnis gilt diese Regel nicht nur für Wahlen, sondern eben auch für Bürgerbegehren. "Es kann davon ausgegangen werden, dass das Blankenhainer Bürgerbegehren noch unter der Flagge der alten Thüringer Kommunalordnung segelt." CDU-Stadtrat Siegfried Hörcher hatte das moniert und behauptet, das Bürgerbegehren sei nicht nach geltenden Bestimmungen zustande gekommen, weswegen die gesammelten Unterschriften wertlos seien. "Das passt ins Bild", findet Meisinger. "Als Stadtrat und städtischer Bediensteter versucht Hörcher, uns den Wind aus den Segeln zu nehmen." Die IV ist sich mit der Kommunalordnung, Paragraf 28, im Rücken sicher: "Der Bürgermeister kann von den Bürgern abgewählt werden." |
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