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Berkas Satzung fehlt der Mindestgehalt Bürgerinitiative empfiehlt Widerspruch gegen Gebührenbescheide für Straßenreinigung
Die Bürgerinitiative empfiehlt deshalb, gegen die Gebührenbescheide für die Straßenreinigung der Stadt Bad Berka Widerspruch einzulegen und die Aussetzung der Vollziehung des Bescheides gemäß § 80, Absatz IV der Verwaltungsgerichtsordnung aus oben genannten Gründen zu beantragen. "Dabei würde die Bürgerinitiative auch behilflich sein", sagte Vorsitzender Andreas Riese. Als Anlaufstelle für Hilfesuchende gab er die Schmalzgrube 12 in Bad Berka an, telefonischen Rat gibt es unter 036458/41159. Was die Bürger allerdings auch wissen müssen: Jede Satzung der öffentlichen Hand kann nachträglich "geheilt", also durch Beschluss korrigiert werden. Auf Dauer lassen sich die genannten Gebühren deshalb nicht verhindern. Eine bürgerfreundliche Satzung sagt allerdings, wofür man zahlt. |
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