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Vorschläge für Wahlausschuss erbeten Neuwahl des Kranichfelder Bürgermeisters am 18. Mai 2003
Gemäß dem Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) und Kommunalwahlordnung (ThürKWO) wird ein Wahlausschuss gebildet. Dieser besteht aus dem Gemeindewahlleiter und vier wahlberechtigten Bürgern als Beisitzer. Für den Gemeindewahlleiter und die vier Beisitzer ist je ein Stellvertreter zu benennen.
Die Beisitzer und deren Stellvertreter sollen entsprechend der Bedeutung der Parteien und Wählergruppen der Stadt Kranichfeld im Wahlausschuss vertreten sein. Die Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, Vorschläge für die Besetzung des Wahlausschusses bis 13. März 2003 zu unterbreiten. Mitglieder des Wahlausschusses dürfen nicht Bewerber, Beauftragte oder Stellvertreter für Wahlvorschläge ( §§ 15 und 16 ThürKWG) sein. Vorschläge bitte bis spätestens 13. März 2003 an die Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld |
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