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Interessenvertretung übergab 1452 Unterschriften Lage noch immer unklar / Stadtverwaltung entscheidet in Kürze über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens
Diese Prüfung muss zeigen, ob die Anforderungen der Kommunalordnung für ein Bürgerbegehren erfüllt sind. Entscheidender Punkt ist, ob deren alte Fassung maßgeblich ist, zu deren Zeit die Unterschriftensammlung begonnen wurde, oder die neue, die danach - im Dezember - in Kraft trat.
"Schlicht und ergreifend gut" sei das Gespräch verlaufen, das er mit Leibfried geführt habe, sagte Meisinger gestern der Thüringischen Landeszeitung. In "gewissen Punkten" sei sogar Einvernehmen erzielt worden: "Wir beide wollen keinen Krieg, sondern konstruktive Auseinandersetzung. Und wir sind beide bereit, uns an einen Tisch zu setzen. Das ist ein Silberstreif am Horizont", so Meisinger. Für den Fall der Ablehnung des Antrags bleiben zwei Alternativen: Entweder ein Streit vor dem Verwaltungsgericht oder der Neustart der Unterschriftenaktion nach den Richtlinien der neuen Kommunalordnung. Für welchen Weg er sich schlussendlich entscheiden wird, hinge von der Begründung einer eventuellen Ablehnung ab, sagte Dirk Meisinger gestern. Das gestrige Gespräch mit dem Beauftragten jedenfalls bezeichnete Meisinger zwar als teils kontrovers geführt, aber doch von einer "recht angenehmen Atmosphäre" geprägt. Leibfried machte ihm gegenüber deutlich, dass er bereit sei, sich mit den Bürgern an einen Tisch zu setzen und Pläne für die Zukunft zu erörtern. "Wir haben nicht mehr den Eindruck, ignoriert zu werden", so Meisinger. Der Lengefelder will sich auch über das Bürgerbegehren hinaus für Blankenhains Zukunft hinaus engagieren, "wenn es gewünscht ist". Spekulation sei es momentan aber, ob dies als Stadtrat, gar als Bürgermeister oder in einer anderen Funktion geschehen könne. Jetzt hat die Interessenvertretung ein Flugblatt erstellt, das über Widerspruchsbegründungen in Sache der Straßenausbaubeiträge informiert. Infos zur IV gibt es unter Tel. 036459/40682. |
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