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Landesweite Zusatzversicherung vorgesehen Petitionsausschuss befasst sich mit Kosten für verletzte Freiwillige Feuerwehrleute
Wie sich der Ausschuss überzeugen konnte, ist allerdings Abhilfe möglich: "Geplant ist eine landesweite Zusatzversicherung bei der Feuerwehrunfallkasse für diese Fälle. Die Mehrkosten sollen durch eine im Ergebnis für jede Kommune erschwingliche Umlage finanziert werden. Bei der bevorstehenden Novelle des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sollen die Kommunen verpflichtet werden, sich an dieser erweiterten Versicherung zu beteiligen", fasste Kölbel den Sachstand zusammen.
Auseinandergesetzt haben die Abgeordneten sich ferner mit einem Problem, das viele Bürger betreffen könnte: Den Bestandsschutz für Wochenendhäuser, die vor 1990 schwarz errichtet worden sind. "Auch wenn viele Städte dieses heiße Eisen aus praktischen Gründen lieber nicht anfassen: die rechtlichen Spielräume für einen Bestandsschutz sind außerordentlich gering". Tatsache sei, dass die Thüringer Gerichte regelmäßig für Schwarzbauten keinen Bestandsschutz gelten lassen. "Auch die DDR-Bevölkerungsbauwerke-Verordnung von 1984, auf die sich viele Bungalow-Besitzer berufen, ändert daran nichts". Flexibel und familienfreundlich hat sich die Verwaltung gegenüber einer weiteren Petentin erwiesen: Eine in der DDR ausgebildete Kindergärtnerin kann jetzt eine Anpassungsfortbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin durchlaufen, obgleich nur noch vereinzelte Lehrgänge dafür angeboten werden. "Das Arbeitsamt hatte der Kindergärtnerin nach einer längeren Familienphase gesagt, diese Fortbildung gebe es nicht mehr. Der Ausschuss konnte nun doch einen Weg in einen derartigen Kurs aufzeigen", freut sich Kölbel. |
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