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Schuljugendarbeit

Abgestimmte Förderrichtlinie in der Anhörung

(2003-02-25 | br)
Kultusministerium ThüringenErfurt (itn/tkm) - Nachdem im Doppelhaushalt 2003/04 erstmalig ein Titel für „Schuljugendarbeit“ eingestellt ist (3,7 Mio € bzw. 5 Mio €), wurde nun die in der Landesregierung abgestimmte Förderrichtlinie des Thüringer Kultusministeriums vor der Inkraftsetzung den Kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung durch die Schulträger zugeleitet.

Schuljugendarbeit ist charakterisiert durch freiwillige, verlässliche, außerunterrichtliche Ganztagsbetreuungs- und Förderangebote für alle Schüler an Regelschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und gegebenenfalls Förderschulen. Sie ist Teil des pädagogischen Gesamtkonzeptes der jeweiligen Schule und bezieht externe Partner, insbesondere Träger der Jugendarbeit ein. Förderfähige Maßnahmen sind insbesondere

- Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote mit den Themen Sport, Spiel, Theater, Kunst, Umwelt, Medien, Schülerfreizeittreff u.ä.,

- Schülerprojekte mit sozialer Ausrichtung,

- Angebote der Gewalt- und Suchtprävention und der schulischen Gesundheitsförderung,

- Angebote der Berufsorientierung und -vorbereitung,

- Angebote zur praktischen Lebenshilfe sowie

- Angebote zur Hausaufgabenhilfe.

Links zum Thema:
» Thür. Kultusministerium

Zuwendungsvoraussetzung ist ein von den Schulkonferenzen beschlossenes Konzept zur Schuljugendarbeit für diese genannten Maßnahmen einschließlich eines Finanzierungsplanes sowie einer verbindlichen Vereinbarung mit einem Träger. Das bedeutet einerseits, dass der erzieherische Einfluss der Eltern auf diesen Teil der Freizeitgestaltung ihrer Kinder gewahrt wird. Andererseits sind die Lehrer aufgefordert, ihre Ideen bei der Vernetzung des schulischen Lernens mit außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der verfügbaren Mittel einzubringen.

Dabei übernimmt das Kultusministerium 80 % der Kosten für Sach- und Honorarleistungen, 20 % sind vom Schulträger oder dem Träger der jeweiligen Maßnahme zu erbringen.

Die Anträge sollen durch den Träger der Maßnahme über das Staatliche Schulamt im Thüringer Kultusministerium mit folgenden Unterlagen eingereicht werden: Antragsformular (mit Kosten- und Finanzierungsplan), Beschreibung des Projekts, verbindliche Vereinbarung zwischen Schule und Maßnahmeträger, Satzung/Gemeinnützigkeitsbestätigung des Zuwendungsempfängers. Die Förderrichtlinie enthält weiterhin genaue Regularien zu Antragsentscheidung und Verwendungsnachweis.


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