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Neue Schwerpunkte in der Erwachsenenbildung Kultusminister Dr. Michael Krapp legt Entwurf der Gesetzesnovelle vor
Insbesondere wird in der Novelle der Notwendigkeit des lebensbegleitenden Lernens und der dabei entstehenden spezifischen Aufgaben der Erwachsenenbildung Rechnung getragen. Dazu gehören die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Schulen, den Schulträgern und Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Elternbildung.
Gesetzlich verankert und durch Verordnung präzisiert wird die Qualitätssicherung und -testierung. Neu geregelt und vereinfacht wird das Verfahren der finanziellen Förderung der anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung und der Verwendungsnachweise. „Es ist uns gelungen, die Mittel für die Erwachsenenbildung im Haushalt 2003/04 von Kürzungen auszunehmen. Mit der Novellierung des Gesetzes sichern wir eine moderne Entwicklung der Erwachsenenbildung in Thüringen“, so Kultusminister Dr. Michael Krapp. |
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