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Das Mittlere Ilmtal Ausflugsziele
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Förderrichtlinie zur Schuljugendarbeit in Kraft getreten
Er nannte noch einmal die wichtigsten Voraussetzungen zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte der Schuljugendarbeit: „Sie ist charakterisiert durch bedarfsorientierte, außerunterrichtliche Betreuungs- und Förderangebote für alle Schüler an Regelschulen, Gymnasien und Gesamtschulen auf der Basis eines pädagogischen Gesamtkonzeptes der Schule und gegebenenfalls in Kooperation mit externen Partnern.“
Die konzeptionelle Initiative zur Schuljugendarbeit liegt im Rahmen der verfügbaren Mittel und gegebener regionaler Ressourcen bei der Schulkonferenz. Der Minister rief Lehrer und Schüler, die Eltern, die Schulträger, die Träger der Jugendhilfe und alle in Frage kommenden Partner auf Vereinsebene, insbesondere Sport- und kulturelle Gemeinschaften auf, an der Umsetzung der Schuljugendarbeit direkt vor Ort mitzuwirken. „Dann kommen wir auf unserem Weg weiter gut voran, Schule nicht nur als Unterrichtsort, sondern als den für die Persönlichkeitsentwicklung neben dem Elternhaus - prägenden Lernort für das Leben zu begreifen.“ |
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