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Autonomie der Hochschulen wird gestärkt Wissenschaftsausschuss ändert Novelle zum Hochschulgesetz in mehreren Punkten
"Die Änderungen beziehen sich auf verschiedene Einzelbestimmungen, unter anderem auf die Genehmigungs- und Anzeigepflichten der Hochschulen gegenüber dem Wissenschaftsministerium. Hier haben wir sowohl im Vergleich zum geltenden Gesetz wie gegenüber dem Entwurf für die Novelle die Pflichten der Hochschulen erheblich reduziert. Im Kern sind sie zukünftig nur bei strukturbestimmenden Veränderungen an die Zustimmung der Landesregierung gebunden", fasste Goebel den wesentlichen Aspekt zusammen.
Der Ausschuss verstehe dies als Signal an die Hochschulen, den größeren Gestaltungsspielraum auszufüllen und ihrer Verantwortung vor allem gegenüber der Gesellschaft gerecht zu werden. Nachdem die finanziellen Rahmenbedingungen durch den Hochschulpakt sichergestellt worden seien, gebe es nun auch einen erweiterten rechtlichen Handlungsrahmen. Während die Änderungen zur erweiterten Hochschulautonomie im breiten Konsens beschlossen wurden, entschied der Ausschuss nur mit Mehrheit, die geplanten Gebühren für sogenannte Langzeitstudenten in das Gesetz einzufügen. Beraten hat der Ausschuss ferner die Finanzierung des Theaterhauses Jena. Dazu hat die Landesregierung berichtet. Danach gebe es eine Vereinbarung mit der Theaterhaus GmbH, derzufolge der Zuschuss trotz angespannter Haushaltslage lediglich um 4,1 % gegenüber dem Vorjahresansatz sinke. "Damit ist auch sichergestellt, dass der Beitrag des Theaterhauses zur Jenaer Kulturarena produziert werden kann", freut sich der Ausschussvorsitzende.
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