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Auf die regulären Wahlen hinarbeiten IV Lengefeld verzichtet auf Gang vor das Verwaltungsgericht
Nach der seit kurzem gültigen neuen Thüringer Kommunalordnung (TKO), seit "die vorgetragene Begründung der Ablehnung prinzipiell korrekt", so Meisinger. Obwohl nach wie vor strittig sei, ob die neue oder noch zum Zeitpunkt der Initiierung des Bürgerbegehrens alte Fassung der TKO maßgeblich sei, habe man sich gegen eine gerichtliche Auseinandersetzung entschieden. Als Grund gab er vor allem den langen Weg durch die Instanzen an, der dafür sorgen könnte, das Ziel der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr rechtzeitig zu erreichen.
Statt dessen wolle man nun auf die regulären Wahlen im Sommer 2004 hinarbeiten und seine Energien nicht beim "Kampf gegen Windmühlenflügel" verschwenden. "Vorerst begnügen wir uns mit der Gewissheit, öffentlich auf den Verlust des Vertrauens in die Organe und Verwaltung der Stadt Blankenhain sowie die große Koalition der tatenlosen Aussitzer hingewiesen zu haben", erklärte Meisinger. Am 18. Februar hatte er insgesamt 1452 Unterschriften von Blankenhainer Bürgern in der Verwaltung abgegeben, die sich "angesichts des zweifelhaften Handelns der Organe, des Beauftragten und der Verwaltung der Stadt Blankenhain" für die Abwahl des beurlaubten Bürgermeisters sowie vorgezogene Neuwahlen des Stadtrates und des Bürgermeisters, der Ortschaftsräte und Ortsbürgermeister ausgesprochen hatten. |
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