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blankenhain.de kommt zur Stadt
Rechtsstreit um Blankenhainer Internetdomain beendet
(2003-04-03 | br)
Erfurt/Blankenhain (itn) - Der Rechtsstreit um die Internetadresse blankenhain.de ist beendet. Gestern hat der bisherige Inhaber der Domain, Fred Ruppe, den Anspruch der Stadt, ihr Namensrecht unter der strittigen Adresse auch im Internet auszuüben, vor dem Landgericht Erfurt anerkannt. Vorausgegangen war der so genannten "Güteverhandlung" ein monatelanger Streit um die Adresse. "Jetzt habe ich jahrelang zum Nutzen der Stadt gearbeitet und habe am Ende nichts als Kosten", zeigte sich Ruppe, der die gesamten Kosten des Verfahrens tragen muss, vom Ausgang der Verhandlung enttäuscht.
Der gelernte Mediengestalter hatte die Website gemeinsam mit Stefan Eberhardt seit 1998 in seiner Freizeit aufgebaut. Zwar stellte der damalige Bürgermeister keine Mittel für den Aufbau der Internetpräsenz zur Verfügung, begrüßte das Engagement der beiden Blankenhainer allerdings ausdrücklich. In den letzten Jahren hatten Gerichtsurteile allerdings deutlich herausgestellt, dass Städten zur Ausübung ihres Namensrechtes im Internet eine Domain in der Form "Ortsname.de" zusteht, weil Internetnutzer genau unter dieser Adresse Informationen aus kommunaler Hand erwarten. Jetzt wollte die Stadt die Domain dieser Gesetzgebung entsprechend selbst registrieren und in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft "Die Ilmtaler" betreiben. Deshalb forderte sie Ruppe Anfang 2000 auf, die Domain an die Kommune abzugeben. Ins Feld führte sie in diesem Zusammenhang auch die Verantwortlichkeit und bisher mangelhaften Kontrollmöglichkeiten der Stadt für die eingestellten Inhalte.
Fred Ruppe hat gemeinsam mit seinem Kollegen neben viel Zeit und auch viel privates Geld in die Seite investiert und wollte sich damit nicht abfinden. Er bot der Stadt an, die Inhalte der Website weiter kostenlos zu pflegen. Dieses Angebot wollte die Stadt vor einer Entscheidung über die Namensrechte aber nicht annehmen. Blankenhains Beauftragter Peter Leibfried unterbreitete Ruppe allerdings direkt nach der Verhandlung den Vorschlag, einen Gesprächstermin zu vereinbaren, um den Rahmen einer eventuellen zukünftigen Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und dem engagierten Blankenhainer zu erörtern. Auch eine mögliche Symbiose zwischen Ruppe's privater Website und der städtischen wollte er nicht ausschließen - lediglich ein Konzept müsse dazu noch auf den Tisch.
Der Aspekt des großen bürgerschaftlichen Engagements des Beklagten und den Nutzen, den die Stadt über die Jahre daraus zog, hatte - entgegen dem Wunschdenken vieler Sympathisanten Ruppes langjähriger und fruchtbarer Internetarbeit - keinerlei Einfluss auf das Urteil. An der unberechtigten Namensanmaßung des Beklagten, änderte auch der zeitweise bestehende Werbepartnervertrag beider Parteien nichts, der zum 31.08.2001 beendet wurde. Auch damalige Zusagen des Bürgermeisters hätten keine ewige Gültigkeit, begründete Richter Bieder die jetzt eindeutig zu Gunsten der Stadt ausfallende Rechslage.
Monatlich informierten sich zwischen 40.000 und 60.000 Internetnutzer auf Ruppes Seite über Kultur, Tourismus und Gewerbe in Blankenhain. Die Entscheidung am Landgericht erhielt sofortige Rechtkraft und bereits am gestrigen Nachmittag war die Website unter blankenhain.de nicht mehr zu erreichen. Vereine und Gewerbetreibende, die sich bisher dort präsentiert haben, reagierten empört, als sie von Fred Ruppe über den Grund des kurzfristigen Wegfalls ihrer Präsenzen und Email-Adressen unterrichtet wurden.
Die technische Abwicklung der Domainregistrierung wird einige Tage dauern und dann liegt es in den Händen der Stadt, die Adresse wieder mit Inhalten zu füllen. In einem ersten Schritt werden die städtischen Seiten, die bisher unter blankenhain.com zu finden waren, auf die nun von Ruppe freigegebene deutsche Domain umziehen. Die von ihm und Stefan Eberhardt geschaffenen Inhalte haben indes schon eine neue Heimat gefunden, als sie bereits heute am frühen Abend schon wieder unter www.ehg-blankenhain.de online gingen.
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