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Endlich rechtsfähig durch Anerkennung Bürgerstiftung Blankenhain kann offiziell ihre Arbeit aufnehmen
Die Stiftung ist damit rechtsfähig und kann ihre Arbeit aufnehmen. Nun werden die 44 Gründungsstifter einen Stiftungsvorstand und Stiftungsrat wählen. Dieser muss als erstes die von den Stiftern zugesicherten 24.100,00 € Gründungskapital zusammentragen und über dessen gewinnbringende Anlage entscheiden. Auch erste Kosten, die durch das Anerkennungsverfahren entstanden sind, müssen beglichen werden. Der Schlossverein als Initiator der Bürgerstiftung kann also nach langer Stagnation und Rückschlägen beim Erhalt des Schlosses Blankenhain einen wichtigen Erfolg verbuchen. Dieses Erfolgserlebnis wird die Vereinsmitglieder zum Frühjahrsputz im Blankenhainer Schloss am nächsten Samstag, den 26.04.03 um 10.00 Uhr, stark motivieren. Das Schloss ist unverändert in kommunalem Eigentum und wird somit hoffentlich immer den Bürgern zur Verfügung stehen.
Der Stiftungsaufruf zur Bürgerstiftung Blankenhain erfolgte am 29.11.02, nachdem die Bürgerstiftung Schloss Blankenhain mit Ihrem Ziel - Nutzung und Erhaltung des Blankenhainer Schlosses im Eigentum der Stiftung - gescheitert war. Die wesentlichen Ziele der Bürgerstiftung Blankenhain sind: 1. Mit der Stiftung entsteht eine gemeinnützige und in jeder Hinsicht neutrale Institution, die bürgerschaftliches Engagement im Interesse der Bürger von Blankenhain aufnehmen und gezielt einsetzen kann. 2. Entsprechend den satzungsgemäßen Zielen der Bürgerstiftung soll ein neues eigenständiges Blankenhainer Kulturleben initiiert und gefördert werden. 3. Die Bürgerstiftung soll als Vertragspartner der Stadt das Schloss nutzen, d.h. - wenn irgend möglich - als Bürgerzentrum entwickeln und betreiben. Der Schlossverein mit seiner großen Mitgliederzahl würde dabei unterstützend tätig sein. 4. Die finanziellen Mittel der Bürgerstiftung bestehen aus dem Zinsertrag des angelegten Stiftungskapitals und aus dem Aufkommen von Spenden. Die Bürgerstiftung wird nach ihrer Anerkennung um Zustiftungen werben. Dafür kommen auch Vermächtnisse und Nachlässe in Frage. Die Rechtsgrundlage der Stiftung sichert den Einsatz des Stiftungskapitals auf Dauer im Sinne der Stifter. Ansprechpartner der Bürgerstiftung ist Hagen Herzog, Blankenhain, Große Nonnengasse 24a, Tel. 036459-40402. |
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