|
||||||||||||||||||
|
Home
Das Mittlere Ilmtal Ausflugsziele
|
Stadt wird ihr Wasserrecht behalten Absage für kleines Wasserkraftwerk am Felsmühlgraben
Im Vorfeld der Stadtratssitzung hatte es bereits Gespräche zwischen Antragsteller, Stadt und anderen Beteiligten gegeben, die zu keiner einvernehmlichen Lösung führten. Ein Ingenieursbüro, das vom Besitzer des Felsmühlgrabens mit der Planung der Anlage beauftragt wurde, stellte in einem Schreiben an die Stadt deren das Wasserecht in Frage und kündigte an, dieses notfalls auch gerichtlich für seinen Auftraggeber erstreiten zu wollen.
Der Antragsteller selbst nahm an der öffentlichen Sitzung am Donnerstag nicht teil, dafür trat aber der Anglerverband als Gegner auf den Plan und äußerte seine Bedenken gegen das Projekt. Sie befürchten Schäden am biologischen Gleichgewicht des Gewässers, wenn beim Betrieb der Wasserkraftanlage die Mindestdurchflussmenge der Ilm nicht erhalten bleibt und begrüßten die Entscheidung der Stadt, die wasserrechtliche Erlaubnis nicht abzugeben. Eine ähnliche Entscheidung hatte die Stadt auch 1998 gefällt, als an der Stedtener Mühle Wasserkraft zur Stromerzeugung genutzt werden sollte.
Einen Lapsus der letzten Sitzung hat der Stadtrat am Donnerstag korrigiert, als er die in der letzten Zusammenkunft bereits zur Kenntnis genommenen Jahresabschlüsse 1995/1996 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft nun auch beschlossen hat. Laut Eigenbetriebsverordnung müssen die Jahresabschlüsse vom Parlament ordentlich beschlossen werden. Der Auftrag zur Prüfung der Jahresabschlüsse 1997/1998 des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft wurde an die Wibera Wirtschaftsberatung vergeben, die bereits die Abschlüsse 1995/96 geprüft hatte. Der Beschluss wurde mit einer Gegenstimme (PDS) und einer Enthaltung (FDP) gefasst. |
|||||||||||||||||