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Einheimischenabschlag verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz Petitionausschuss befasst sich mit Eintrittsprivilegien für Einheimische in Erfurt
Zum Hintergrund: Einer Kindergartengruppe aus dem Weimarer Land wurden nicht die gleichen Rabatte gewährt, wie vergleichbaren Gruppen aus der Landeshauptstadt. "Wir haben den Sachverhalt rechtlich geprüft. Der sogenannte Einheimischenabschlag ist in vielen Kommunen gängige Praxis und nicht zu beanstanden. Dieser Differenzierungsgrund ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zulässig und verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz", sagte der Ausschussvorsitzende Eckehard Kölbel.
Nicht abgeholfen werden konnte auch der Eingabe einer jungen Mutter, die nach erfolgreich abgeschlossenem Referendariat in den Erziehungsurlaub wechselte und damit zugleich von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wollte. Die Kasse verwehrte ihr jedoch die Mitversicherung bei ihrem gesetzlich versicherten Ehemann. Wie der Ausschussvorsitzende sagte, "ist diese auf den ersten Blick nicht ohne weiteres verständliche Verweigerung gesetzlich geregelt. Tatsächlich ist die Familienversicherung innerhalb des Erziehungsurlaubs nicht vorgesehen, wenn zuvor keine Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung abgeführt sind." |
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