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Verwaltungsvereinbarung Schritt in die richtige Richtung Sozialausschuss berät zur Kennzeichnung von Computer- und Videospielen
Die Vereinbarung regelt das Zusammenwirken der Landesjugendbehörden mit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) bei der Prüfung und Kennzeichnung von Computer- und Videospielen. Spiele, die keine Altersfreigabe und eine entsprechende Kennzeichnung haben, dürfen nicht mehr abgegeben werden.
"Das Massaker am Gutenberg-Gymnasium im April vergangenen Jahres hat uns drastisch vor Augen geführt, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht", sagte Bechthum. Der Ausschuss werde nach einer angemessenen Frist prüfen, ob die Vereinbarung den tatsächlichen Gegebenheiten genügt. Weiter beraten will der Ausschuss den Dritten Thüringer Sozialbericht. Dazu werden die Autoren der wissenschaftlichen Dokumentation zur sozialen Lage der Bevölkerung in Thüringen eingeladen. "Einige Punkte sollen im Gespräch mit den Verfassern vertieft werden. So unter anderem die Lage der Familien, Alleinerziehender, Arbeitsloser und der Sozialhilfeempfänger", fasste Bechthum zusammen. |
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