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Unzulängliches Gesamtbild - Regierung soll Ausstiegsprojekt prüfen Gleichstellungsausschuss des Landtags befasst sich mit Prostitution in Thüringen
Prostitution bewege sich weiterhin in einem Graubereich zwischen Illegalität und faktischer Anerkennung. Diese Situation erlaube es weder Prostitution als Dienstleistung zu betrachten und so unter anderem steuerlich zu erfassen, noch den unfreiwillig in die Prostitution Gezwungenen wirksam zu helfen.
Nach Meinung der Ausschussvorsitzenden fehlt eine klare Richtungsentscheidung. „Entweder man entschließt sich, wie etwa in den Niederlanden, Prostitution zu legalisieren und damit auch kontrollieren zu können, oder man versucht, sie gesellschaftlich und dann konsequenterweise auch rechtlich zu ächten, wie in Schweden“, sagte Wolf. Fehle diese Entscheidung und eine darauf aufbauende Politik, entstehe ein Situation, wie sie de fact in Thüringen existiert. Aus den Stellungnahmen der Häuser habe sich ergeben, dass Prostitution weder gewerberechtlich noch steuerlich erfasst sei. Es gebe keine belastungsfähigen Kenntnisse über den Gesundheitszustand und die soziale Lage der Prostituierten. „Nach Angaben der Landesregierung sind im vergangenen Jahr 243 Prostituierte durch die Polizei kontrolliert worden. Ein Drittel kam aus dem Ausland. Davon hat sich die Hälfte illegal in Deutschland aufgehalten. Ebenfalls etwa die Hälfte der kon-trollierten Ausländerinnen ist zur Prostitution gezwungen worden“, fasste die Ausschussvorsitzende zusammen. „Wenn wir davon ausgehen, dass es sich hier nur um die Spitze des Eisbergs handelt und die Wohnungsprostitution mit diesen Fällen nicht erfasst ist, haben wir es mit einem in jeder Hinsicht gravierenden Problem zu tun, das nach einer politisch adäquaten Antwort verlangt“, erklärte Wolf. Mehrere Ausschussmitglieder hätten die reale Situation in diesem Milieu als Zustand permanenter Menschenrechtsverletzung gekennzeichnet. |
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