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Hürden werden gesenkt Verfassungsänderung bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid wird vorbereitet
Hinsichtlich der daran anschließenden notwendigen Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid waren im Unterausschuss in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag Listen von Änderungswünschen vorgelegt worden. Diese will der Justizausschuss in den nächsten beiden Sitzungen abarbeiten. Eventuell noch unter den Fraktionsführungen zu verhandelnde Dissenspunkte könnten dann unmittelbar nach der Sommerpause im Ausschuss in eine Beschlussempfehlung umgesetzt werden. Damit stünde der angestrebten abschließenden Beratung der Verfassungsänderung und der Neufassung des Verfahrensgesetzes in der Plenarsitzung im September nichts im Wege.
Zum Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Vereinheitlichung des Disziplinarrechts hat der Ausschuss sich auf eine schriftliche Anhörung geeinigt. Fragenkatalog und Adressaten für diese Anhörung sollen in einer Sondersitzung des Ausschusses am 4. Juli beschlossen werden. Zum Thema des Ministergesetzes informierte Justizminister Dr. Gasser den Ausschuss über den Beschluss des Kabinetts, dass sich Thüringen der Bundesregelung anschließen wolle, die eine "Nullregelung" für Ministergehälter für das Jahr 2003 vorsieht. Vergütungen für vom Landtag zugelassene Tätigkeiten neben dem Ministeramt unterliegen künftig einer jährlichen Höchstgrenze von 8.000 EUR. Diese Höchstgrenze gilt auch für Honorare für Vorträge, die keinen wissenschaftlichen Charakter haben. Darüber hinaus bezogene Honorare sind an den Landeshaushalt abzuführen. Geschenke von besonderem Wert sind nach dem Beschluss des Kabinetts, soweit ein Bezug auf das jeweilige Amt vorliegt, anzuzeigen und abzugeben oder wertmäßig abzugelten. Vor dem Hintergrund dieses Kabinettbeschlusses wird der Ausschuss in seiner nächsten regulären Sitzung die vorliegenden Anträge der Oppositionsfraktionen zur Änderung des Ministergesetzes abschließend beraten. |
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